Novellierung der HOAI

Donnerstag, 25.01.2024

AHO-Herbsttagung

Die AHO-Herbsttagung 2023, die am 23. November in Berlin stattfand, konzentrierte sich auf die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Mit über 130 Teilnehmern – darunter führende Vertreter der Architektur- und Ingenieurbranche sowie politische Entscheidungsträger – wurde ein wichtiger Zwischenschritt im Novellierungsprozess der HOAI diskutiert.

Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Klaus-D. Abraham resümierte, dass nach der Überarbeitung der Leistungsbilder mit dem aktuell vorgelegten Gutachten zur Evaluierung der HOAI 202X ein wichtiger Zwischenschritt im Rahmen des zweistufigen Novellierungsprozesses absolviert wurde.

Die von Verbänden und Kammern fachlich koordinierten Vorschläge legten den Fokus auf wichtige Themen wie Digitalisierung/Building Information Modeling, Nachhaltigkeit und Planung im Bestand. Die Integration dieser Vorschläge in ein Fachgutachten, das als Grundlage für ein Honorargutachten unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dient, wurde betont.

Dr. Elga Bartsch vom BMWK unterstrich die Bedeutung von Ressourcenschonung und Lebenszyklusbetrachtung in der HOAI. Sie erwähnte die anstehende Untersuchung der Honorartafeln und plant die Verabschiedung der HOAI-Reform im Bundesrat vor Sommer 2025.

Änderungsvorschläge besprochen

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungsvorschläge in den HOAI-Leistungsbildern gab Rechtsanwalt Dr. Jörg L. Bodden, Kapellmann & Partner, Düsseldorf, der selbst im Gutachterteam mitgewirkt und die Projektgruppe BIM begleitet hat: Er sprach u. a. über die neue Definition für Nachhaltigkeit und deren Berücksichtigung bei den Grundleistungen, Vereinfachungen beim Planen im Bestand und die Integration von BIM in die HOAI. Zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung wurde ein neues Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf vorgeschlagen.

Der Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude kommt eine Schlüsselrolle im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu. Der Bereich Planen im Bestand wurde in den Änderungsvorschlägen zur HOAI vereinfacht und konkretisiert. Zukünftig soll nur noch zwischen Neubau und Objekten im Bestand unterschieden werden. Die Differenzierung in Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen entfällt. Erweiterungsbauten gelten als Neubauten.

Rechtsdienstleistungen

Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, referierte über eine aktuelle Entscheidung seines Senats vom 9. November 2023 –VII ZR 190/22 – zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Architekten, die erhebliche Auswirkungen auf die (rechts)beratenden Tätigkeiten von Planern hat.

Die Herbsttagung umfasste die Präsentation der beim Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragten Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage von Ingenieuren und Architekten. Diese zeigt stabile Umsätze und Renditen und eine weiterhin starke Nachfrage nach Planungsleistungen trotz zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheiten. Auch der Bedarf an festangestellten Ingenieuren und Architekten ist weiterhin hoch. Unter www.aho.de finden Sie weitere Informationen.

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