LEADER-Förderung

Freitag, 12.08.2022

Vereinfachung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens

Für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung in der neuen EU-Förderperiode, die zum 1. Januar 2023 beginnt, will das Bundesland Brandenburg das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfachen. Dabei orientiert sich die Europäische Kommission auf die Verwendung sogenannten Vereinfachter Kostenoptionen (VKO).

Bei der Anwendung von VKO werden die förderfähigen Kosten gemäß einer vordefinierten Methode berechnet. Dadurch wird es für die Antragstellenden entbehrlich, für jedes zu fördernde Bauvorhaben eine Kostenschätzung einzureichen, die durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen ist. Damit entfallen die bisher erforderlichen umfangreichen Prüfungen. Dies vereinfacht das Verfahren und entlastet die Begünstigten sowie die Bewilligungsbehörden stark.

Vor kurzem erhielt dazu das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg den Auftrag, die „Standardisierten Einheitskosten“ (VKO) in Verbindung mit BKI-Regionalfaktoren zu entwickeln. Im Zuge dieses Projektes wird BKI für folgende Gebäudearten diverse Kostenkennwerte nach den Erfordernissen des Auftraggebers berechnen: Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke, Gebäude für gewerbliche Zwecke, Gebäude für Bildungszwecke (Kindergärten, Kindertagesstätten, Hort und Schulen), Gebäude für Sportzwecke (Sport- und Mehrzweckhallen, Einfeldhallen sowie Dreifeldhallen) und Gebäude für gemeinschaftliche Zwecke (Dorfgemeinschaftshäuser).

Zudem stellt das BKI auch Kostenkennwerte für folgende Freianlagenarten nach den Erfordernissen des Auftraggebers zur Verfügung: Freianlagen von Kindergärten/Kindertagesstätten, Freianlagen von Horten und Schulen, Freianlagen von Sportanlagen sowie Spielplätze.

Zu jeder angeführten Gebäudeart werden jeweils Kostenkennwerte für den Neubau, für Um- und Ausbauvorhaben sowie für Instandsetzungen ermittelt. Für die Freianlagenarten werden jeweils Kennwerte für Neubau und Neugestaltung zur Verfügung gestellt. Der dafür vorgesehene Projektzeitraum geht bis April 2023.

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